Rechtsanwalt Uwe Lichte

Fachanwalt für Familienrecht

Uwe Lichte erhielt nach dem Studium an der Universität Bielefeld im Jahr 1996 seine Zulassung zur Anwaltschaft. Seit dem Jahr 1997 arbeitet er in eigener Kanzlei in Löhne-Gohfeld. In Folge seiner langjährigen Erfahrung und zahlreichen Fortbildungen erhielt er im Jahr 2003 seine Zulassung als Fachanwalt für Familienrecht.

Durch Mitgliedschaften in zahlreichen Vereinen ist er lokal stark verwurzelt und lebt auch heute noch in Löhne. Ebenso wie seine zwei Kinder durfte er seine Jugendzeit hier verbringen.

Heute arbeitet Rechtsanwalt Uwe Lichte schwerpunktmäßig in den Bereichen Familien- und Erbrecht sowie Arbeitsrecht.Dazu zählen neben der Beratung in der familiären Krise auch Scheidungs-, Unterhalts- und Sorgerechtsverfahren. Im Erbrecht liegt der Schwerpunkt auf Testamentsvollstreckung und Nachlasspflegschaft sowie Beratung und Prozessführung im Pflichtteilsrecht.

Einen weiteren Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet das Arbeitsrecht, insbesondere Kündigungsschutzrecht.

Fachbereiche & Schwerpunkte

  • Seit dem Jahr 2003 Fachanwalt für Familienrecht mit den Schwerpunkten Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht und Zugewinnausgleich
  • Arbeitsrecht & Kündigungsschutzrecht
  • Erbrecht, insbesondere Pflichtteilsrecht, Testamentsgestaltung- und Vollstreckung, Nachlasspflegeschaften
  • Weitere Tätigkeitsschwerpunkte liegen in Miet- und Vertragsrecht, Immobilienrecht sowie in gesetzlichen Betreuungen und Verfahrenspflegschaften.