Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwarz

Fachanwalt für Strafrecht | Fachanwalt für Verkehrsrecht

Dr. Thomas Schwarz studierte von 1988 - 1993 an der Universität Bielefeld. Nach seinem zweiten Staatsexamen im Jahr 1995 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Prof. Dr. Stephan Barton im Bereich Strafrecht und Strafprozessrecht.


Im Jahr 2000 begann er seine Arbeit in der Kanzleigemeinschaft mit Rechtsanwalt Uwe Lichte und promovierte schließlich im Jahr 2001 zum Dr.jur. mit dem Thema "Die eigene Sachentscheidung des BGH in Strafsachen".

Thomas Schwarz wurde in Bad Oeynhausen geboren, ist verheiratet und lebt heute in Bielefeld. Aufgrund zahlreicher Fortbildungen und unfangreicher Praxis erwarb er die Fachanwaltschaft für Strafrecht. Als Strafverteidiger arbeitet er neben dem allgemeinem Strafrecht auf den Gebieten des Jugend-, Wirtschafts- und Steuerstrafrechts.

Mitte des Jahres 2011 erwarb Dr. Thomas Schwarz nach langjähriger Schwerpunktarbeit in diesem Bereich die Fachanwaltschaft im Verkehrsrecht.

Fachbereiche & Schwerpunkte

  • Seit dem Jahr 2008 Fachanwalt für Strafrecht mit den Schwerpunkten Jugendstrafrecht, Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht (Strafverteidigung)
  • Seit dem Jahr 2011 Fachanwalt für Verkehrsrecht, mit Fokus auf Unfallregulierung sowie Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr
  • Arzthaftungsrecht mit den Schwerpunkten ärztliche Fehlbehandlung und Schmerzensgeld
  • Weitere Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Vertragsrecht (Kaufvertrag, Werkvertrag, Dienstvertrag) und im Internetrecht (Urheberrechtsverletzungen, Abmahnungen)